Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
§ 1 Projektauftrag
Die eichholz-bauberatung berät ihre Kunden bei der Stellenbeschreibung,
begleitet sie bei der Bewerberauswahl und betreut die ausgewählten Kandidaten
in der Einarbeitungszeit. Zwischen dem Kunden und der eichholz-bauberatung wird
ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
§ 2 Vorgehensweise/ Durchführung
2.1. Soweit die Parteien im
Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten
ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie
gelten für alle Beratungsaufträge im Rahmen der Personalsuche, -auswahl und
-vermittlung.
2.2. Die Details zum
Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden
in Abstimmung mit dem Kunden, in Form einer besonderen Spezifikation, erarbeitet
(Stellenbeschreibung).
2.3. Die Stellenanzeigen werden
in elektronischen Jobbörsen veröffentlicht.
2.4. Sollte innerhalb von 12
Monaten nach Absenden der Bewerbungsunterlagen an den Kunden eine Einstellung
des Bewerbers erfolgen, ist vom Kunden das volle Vermittlungshonorar
entsprechend unserem Angebot zu entrichten. Ein Nachbesetzungsanspruch gemäß §
4 ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 3 Vermittlungshonorar / Kosten
Werden Rechnungen im vereinbarten Zeitrahmen ganz oder teilweise nicht gezahlt,
befindet sich der Kunde ohne Fristsetzung im Zahlungsverzug. Neben den gesetzlichen
Folgen behält sich die eichholz-bauberatung das Recht vor, den in § 4.1.
geregelten "Nachbesetzungsanspruch" nicht zu erfüllen, dies bleibt
ohne Einfluss auf das Resthonorar.
§ 4 Haftung
Die eichholz-bauberatung kann
sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine
Haftung dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter
oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt
oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
§ 5 Anzeigepflicht
Der Kunde verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von
der eichholz-bauberatung angebotenen Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach
Vertragsunterzeichnung anzuzeigen.
§ 6 Kündigung
Dieser Auftrag kann jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von
beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Wird der Auftrag gekündigt, ist der
Kunde verpflichtet die anteiligen Honoraransprüche gemäß Angebot und die Kosten
aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen zu erstatten. Die
Vergütung erfolgt entsprechend dem Angebot. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen
dem Kunden und einem von der eichholz-bauberatung gestellten Bewerber nach
Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar
in voller Höhe fällig.
§ 7 Eingeschränkte Exklusivität
Über einen Zeitraum von 8 Wochen nach Auftragserteilung verpflichtet sich der
Kunde keine weitere Personalberatung zu engagieren, welche in gleicher Angelegenheit
tätig wird.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Nach Abschluss eines Suchauftrages
ist der Kunde entsprechend den Datenschutzvorschriften verpflichtet, die ihm im
Rahmen des Suchauftrages bekannt gewordenen bzw. von der eichholz-bauberatung
überlassenen Daten der Bewerber unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
§ 9 Vertraulichkeit
Die eichholz-bauberatung verpflichtet sich, alle ihr bekannt gewordenen
Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dem Kunden ist es nicht
gestattet, ohne unsere Zustimmung mit dem Bewerber, sowie früheren oder dem
momentanen Arbeitgebern des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
Die Verwendung vorliegender Bewerbungsunterlagen dient ausschließlich der
Besetzung der vertraglich definierten Position. Eine darüber hinausgehende
Verwendung bedarf gleichfalls unserer Zustimmung. Sollte aus der
vertragswidrigen Verwendung eine Einstellung gleich welcher Art zustande
kommen, entsteht ein Vergütungsanspruch gemäß Angebot.
§ 10 Schriftformerfordernis
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen
sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Bad Mergentheim.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine
solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck
gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.